Als Grundstücksvermieter an Tiny-House-Bauherren steuerliche Vergünstigungen nutzen

Immer mehr Grundstückseigentümer entdecken Tiny Houses als Chance: Wer sein Land an Bauherren von Tiny Houses vermietet, schafft nicht nur neuen Wohnraum, sondern kann auch steuerliche Vorteile nutzen. Denn als Vermieter kannst du viele Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, steuerlich geltend machen.

In diesem Artikel erfährst du, welche Kosten du absetzen kannst und worauf du dabei achten solltest.

Einnahmen aus Grundstücksvermietung = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wenn du dein Grundstück an Bauherren von Tiny Houses vermietest, erzielst du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die gute Nachricht: Alle Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vermietung stehen, kannst du als Werbungskosten absetzen.

Das mindert deine Steuerlast und verbessert deine Rendite.

Welche Kosten kannst du absetzen?

1. Vorbereitende Kosten (vorweggenommene Werbungskosten)

Bevor die Vermietung beginnt, entstehen beispielsweise Kosten für die Beratungsleistungen und Bauvoranfrage durch IndiViva. Diese sind steuerlich absetzbar, solange erkennbar ist, dass du dein Grundstück vermieten willst.

Beispiele:

  • Kosten für IndiViva: Konzept, Bauvoranfrage, Machbarkeitsstudien, Mietersuche.
  • Kosten für Rechts- und Steuerberatung

2. Innere Erschließung des Grundstücks

Das Grundstück ist meist schon an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen (äußere Erschließung). Für die Nutzung durch ein oder mehrere Tiny Houses braucht es aber eine innere Erschließung auf dem Grundstück selbst:

  • Stromleitungen, Wasserleitungen, Abwasserleitungen
  • Installation von Strom- und Wasserzählern
  • ggf. eine Zuwegung oder Gemeinschaftsfläche

👉 Diese Kosten gelten steuerlich als Werbungskosten und sind sofort abziehbar.

3. Finanzierungskosten

Nimmst du ein Darlehen auf, um die Planungs- und Beratungsleistungen von IndiViva und die innere Erschließung zu bezahlen, kannst du die Zinsen und Nebenkosten (z. B. Bankgebühren) steuerlich absetzen. Die Tilgung selbst ist nicht abziehbar.

4. Laufende Kosten

Zu den regelmäßig wiederkehrenden Kosten zählen u. a.:

  • Grundsteuer (jährlich an die Gemeinde)
  • Versicherungen (z. B. Grundstückshaftpflicht)
  • Instandhaltung und Pflege (Hausmeister, Gärtner, Reparaturen)
  • Verwaltungskosten (z. B. externe Verwaltung, Steuerberater)
  • Fahrtkosten zum Grundstück (pauschal 0,30 € je gefahrenem Kilometer)

All diese Kosten kannst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.

Übersicht: Steuerliche Absetzbarkeit für Grundstücksvermieter

Kostenart Abziehbar? Besonderheiten
Grundstück selbst ❌ Nein Grund und Boden sind nicht abschreibbar
Äußere Erschließung (erstmalig) ❌ Nein Herstellungskosten, erhöhen Anschaffungskosten, keine sofortige Abziehbarkeit
Innere Erschließung (Leitungen, Zähler) ✅ Ja Werbungskosten, sofort abziehbar
Leistungen von IndiViva (Beratung, Planung) ✅ Ja Vorweggenommene Werbungskosten, auch vor Mietbeginn
Leistung von IndiViva (Mietersuche, Mietvertrag) ✅ Ja Werbungskosten
Finanzierungskosten (Zinsen, Gebühren) ✅ Ja Tilgung nicht abziehbar
Grundsteuer ✅ Ja Jährlich an Gemeinde
Versicherungen (Grundstückshaftpflicht) ✅ Ja Gebäudeversicherung nur, falls Nebengebäude vorhanden
Instandhaltung & Pflege (Hausmeister etc.) ✅ Ja Laufend als Werbungskosten
Verwaltungskosten, Rechts- & Steuerberatung ✅ Ja Voll abziehbar
Fahrtkosten zum Grundstück ✅ Ja 0,30 € je km (oder tatsächliche Kosten)
Gemeinschaftsfläche (Schuppen, Grillplatz) ✅ Teilweise Baukosten = AfA über Nutzungsdauer; laufende Kosten sofort abziehbar

Fazit

Als Grundstückseigentümer kannst du zahlreiche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung an Tiny-House-Bauherren stehen, steuerlich absetzen. Insbesondere die größten Kosten für die Grundstücksentwicklung mit IndiViva und für die innere Erschließung mit Strom und Wasser brauchen dir deshalb kein Kopfzerbrechen bereiten, denn du kannst sie direkt bei deiner Steuererklärung geltend machen! 

Mit IndiViva an deiner Seite stellst du sicher, dass dein Grundstück optimal vorbereitet wird und du gleichzeitig steuerlich alle Vorteile nutzt. IndiViva arbeitet dafür mit der erfahrenen Steuerkanzlei von Rebekka Groß zusammen.

👉 Buch dir jetzt ein unverbindliches Planungsgespräch mit IndiViva, wenn auch du Interesse daran hast dein Baugrundstück zu vermieten.