Tiny House FAQ

Antworten auf deine drängendsten Fragen rund ums Tiny House

BOKS
Was ist ein Tiny House?

Der Begriff Tiny House kommt aus dem Englischen und heißt übersetzt „winziges Haus“.

Im deutschen Recht gibt es den Begriff der „kleinen Gebäude“, dies beschreibt Häuser bis zu einer Nutzfläche von 50m². Ein Tiny House ist ein kleines (Wohn-) Gebäude, zum zeitweisen oder dauerhaften Wohnen. Dabei erfüllt es alle Auflagen zum Wohnen und besitzt: Eine Toilette, eine Wasch- und Kochgelegenheit, einen Wohn-/Aufenthaltsraum und einen Schlafplatz.

Ein herausstechendes Merkmal von Tiny Houses ist ihre Mobilität. Im Gegensatz zu feststehenden Gebäuden können sie ihren Standort ändern und z.B. bei einem Umzug mitgenommen werden. Räder unter dem Haus sind dabei nicht zwangsläufig notwendig und selbst in der amerikanischen Definition von Tiny Houses, sind Räder nirgendwo erwähnt.

Für was kann ein Tiny House genutzt werden?

Ein Tiny House wird vorwiegend zum Wohnen oder Arbeiten genutzt. 

Zum Wohnen als: Hauptwohnsitz, Zweitwohnung, Ferienwohnung, Gästezimmer, Hobbyraum, uvm.

Zum Arbeiten als: Arbeitszimmer/Homeoffice, Seminarraum, Klassenzimmer, Kindergartenraum, Praxis/Salon, uvm.

Für wen eignet sich ein Tiny House?

Der Personenkreis für den ein Tiny House geeignet ist, besteht hauptsächlich aus:

– Personen, die sich hinsichtlich der Größe des Wohnraums, der Grundstücksfläche sowie der damit verbundenen Kosten reduzieren möchten
Berufstätige oder Studenten, die temporär an einem anderen Standort Wohnraum benötigen
– Haushalte, die ein Tiny House als Ferien- oder Wochenendhaus nutzen möchten
– Selbständige und Gewerbetreibende, die Tiny Houses als Büro, Personalwohnungen oder als Ferienhaus zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten.

Was muss beachtet werden, um ein Tiny House aufzustellen und zu nutzen?

Durch die Nutzung des Tiny House für Wohn- und Arbeitszwecke wird es zum Gebäude und unterliegt, wie jedes andere Gebäude auch, den bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Landesbauordnungen und den Ortssatzungen.

Auf welchen Grundstücken das Tiny House gebaut/aufgestellt werden darf, ist im örtlichen Flächennutzungsplan sowie, soweit vorhanden, im Bebauungsplan und in den Vorgaben der BauNVO ersichtlich. Das Grundstück muss sich im Innenbereich befinden und erschlossen sein.

Zur privaten Nutzung (Wohnen/Arbeiten):

Sie benötigen ein Grundstück, das nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke für das Wohnen zugelassen ist. Das sind beispielsweise Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete, Sondergebiete die der Erholung dienen (Wochenendhaus) und Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung oder Sondergebiete. 

Zur gewerblichen Nutzung (Ferienwohnung/Praxis/etc.):

Sie benötigen ein Grundstück, das nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke für die gewerbliche Nutzung zugelassen ist. Das sind beispielsweise Mischgebiete, urbane Gebiete, Gewerbegebiete, Sondergebiete die der Erholung dienen (Ferienhaussiedlung) und auch in Wohngebieten sind nicht störende Kleinbetriebe zulässig.

Durch Bebaungspläne und/oder Ortssatzungen können Gemeinden zusätzlich noch genauer beschreiben, welche Art von Gebäuden, deren Aussehen und Nutzung zulässig ist.

Sonderfall Camping-/Wochenendplatz:

Wenn Sie Ihr Tiny House auf einem Camping-/Wochenendplatz aufstellen wollen, dann benötigen Sie keine Baugenehmigung. Dauerwohnen (und die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes) ist auf diesen Plätzen in der Regel nicht erlaubt – es sei denn, die Gemeinde hat im Bebauungsplan eine Wohnnutzung zugelassen.

Zu beachten sind hier die max. Größe und Höhe des Tiny Houses, die entweder in der CWVO oder der jeweiligen Landesbauordnung vorgegeben sind.

Kann man in einem Tiny House auch im Winter wohnen?

Ja, ein Tiny House ist für eine ganzjährige Nutzung ausgelegt. Es ist entsprechend gedämmt und beheizt. Sofern es zum dauerhaften Wohnen (mit Bauantrag) auf einem Baugrundstück errichtet wird, muss es dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechen. 

Auf Campingplätzen und bei Wochenendhäusern in Sondergebieten, die der Erholung dienen, findet die GEG keine Anwendung, wenn das dauerhafte Wohnen ausgeschlossen ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem Tiny House und einem Wohnwagen?

Bei Wohnwagen liegt der Fokus auf der hohen Mobilität. Sie sind grundsätzlich nicht als dauerhaftes Wohngebäude konzipiert und dafür auch nicht geeignet.

Tiny Houses sind hingegen als Wohngebäude für dauerhaftes Wohnen konzipiert und haben den Vorteil, das sie für einen „gelegentlichen Standortwechsel“ geeignet sind.

Wie kann ich einen „Stellplatz“ finden?

Zunächt einmal ist „Stellplatz“ eigentlich nicht der richtige Begriff, denn Stellplatz bezeichnet im Behördendeutsch nichts anderes als einen Parkplatz für ein Kraftfahrzeug. Ledilich wenn du dein Tiny House auf Rädern als Wohnwagen für den Urlaub nutzt, benötigst du dafür einen Stellplatz in der Zeit der Nicht-Nutzung.

Ansonsten benötigst du einen Stand- oder Aufstellplatz auf einem Camping-/Wochenendplatz oder ein Baugrundstück, wie für jedes andere konventionelle Wohngebäude.

Schau einmal unter Tiny House Stellplatz – Die verschiedenen Grundstücksarten in Deutschland und Grundstückssuche für’s Tiny House.

Wie lange hält ein Tiny House, wie ist die Gewährleistung?

Tiny Houses ohne Baugenehmigung, wie z.B. ein Tiny House auf Rädern für den Campingplatz haben eine Lebensdauer von mind. 10-15 Jahren. Sie werden als Gebrauchssache veräußert und haben eine Gewährleistung von 2 Jahren.

Bei Tiny Houses mit Baugenehmigung dürfen nur Baustoffe mit bauordnungsrechtlicher Zulassung verwendet werden. Diese haben eine Nutzungsdauer von mind. 40 Jahren, bei Verschleißteilen von mind. 10 Jahren. Tiny Houses mit Baugenehmigung unterliegen den Bauvertragsrecht und haben eine Gewährleistung von 5 Jahren.

Welches Fundament wird benötigt?

Tiny Houses auf Rädern, die auf Camping-/Wochenendplätzen stehen, sollten bzw. müssen (WE-Platz) aufgebockt werden. Ein fester Untergrund und ein paar Betonplatten reichen in den meisten Fällen aus.

Tiny Houses mit Baugenehmigung benötigen einen Standsicherheitsnachweis. Bestandteil dieses Standsicherheitsnachweis ist, nebem dem Tiny House selber, auch der Untergrund und das Fundament. Dieses muss von einem Statiker berechnet werden! Bewährt haben sich Schraub- oder Punktfundamente, aber auch Streifenfundamente oder Betonbdenplatten sind je nach Unterrgrund denkbar oder sogar notwendig.

Was kostet ein Tiny House und wie ist die Lieferzeit?

Je nach Größe und Ausstattung kostet ein schlüsselfertiges und von einem deutschen Hersteller gefertigtes Tiny House zwischen ca. 65.000  und ca. 200.000 Euro. Folgende Faktoren wirken sich auf die Kosten aus:

– die Größe des Tiny House
die Ausbaustufe („Ausbauhaus“ oder bezugsfertig)
– der Ausstattungsumfang (möbliert oder unmöbliert)
– die Qualität der Ausstattung und des verwendeten Baumaterials
– die technische Ausrüstung (Haustechnik, Armaturen, Sicherheitstechnik, etc.)

Je nach Tiny House fällt die reine Bauzeit unterschiedlich aus. In der Regel beträgt sie ungefähr 12 Wochen. Die Lieferzeit variiert je nach Auftragslage. Bitte sprich uns dazu an.

Zu den Kosten des reinen Tiny Houes, kommen Baunebenkosten, z.B. für eine Baugenehigung, den Transport, die Kranung, ein Fundament und die Hausanschlüsse auf dem Grundstücke.

Kann ich mein Tiny House finanzieren?

Ja, es gibt verschiedene Kreditinstitute, die speziell für Tiny Houses Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Grundstückseigentum als Absicherung ist keine zwingende Voraussetzung, es handelt sich hierbei meist um spezielle Verbraucherkredite.

Kann ich mein Tiny House versichern?

Ja, es bieten verschiedene Versicherungen spezielle auf Tiny Houses zugeschnittene Gebäude- & Hausrat- und Transport-Versicherungen an.

Kann man in einem Tiny House zur Probe wohnen?

Ja – Probewohnen wird sogar sehr empfohlen! Hier kannst du in Rheinland-Pfalz in einem THoW und einem Modulhauszur Probe wohnen. Sprich uns gerne dazu an.

Du benötigst weitere Beratung?

Dann wende dich gerne an IndiViva und vereinbare dein individuelles Beratungsgespräch.