Tiny House Kredit und Förderungen – Teil 2

Ein ökologisch nachhaltiges Tiny House on Wheels aus einer deutschen Manufaktur kosten schlüsselfertig inkl. aller Möbel gerne 80.000 EUR und mehr und ein Modulhaus, was das Gebäudeenergiegesetz erfüllt inkl. Fundament und nicht unerheblicher Baunebenkosten geht so bei 120.000 EUR los. Die wenigsten haben solche Summen auf dem Sparbuch liegen. Daher ist es wichtig sich Gedanken um das Thema Finanzierung zu machen. In diesem Artikel erklären wir euch, welche Kreditarten es gibt und welche für welche Art von Haus in Frage kommt.

Kreditarten für Immobilien und Mobilien

 

Eine Immobilie ist ein Grundstück oder ein Gebäude, das nicht bewegt werden kann. Es umfasst auch grundstücksgleiche Rechte und wird auch als Liegenschaft bezeichnet. Mobilien hingegen sind bewegliche Sachen, die von einem Ort zum anderen gebracht werden können. Beispiele für Mobilien sind Maschinen, Geräte und auch transportable Tiny Houses.

Tiny Houses sind nach den Landesbauordnungen der Bundesländer als Gebäude definiert. Da sie jedoch transportabel und nicht fest mit dem Erdboden verbunden sind, gelten sie nicht als Bauwerk im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Für Bauwerk, das fest mit dem Erdboden verbunden, wie z.B. einem klassischen Einfamilienhaus, kommt ein Baukredit oder auch ein KfW-Förderkredit in Frage. Für ein transportables Tiny House als Gebäude hingegen ist der Verbraucherkredit die geeignete Option.

Unterschiede zwischen Baukredit und Verbraucherkredit

 
Der größte Unterschied zwischen einem Baukredit und einem Verbraucherkredit liegt in der Zweckbindung.

  • Ein Baukredit ist ein zweckgebundenes Darlehen zur Finanzierung eines Bauprojekts oder Bauvorhabens, beispielsweise wenn du ein Grundstück erwirbst und darauf ein Haus bauen möchtest. Er darf nur für den Bau oder den Kauf des Hauses oder der Wohnung verwendet werden. Baukredite werden üblicherweise von Banken oder ähnlichen Finanzinstituten (z. B. Versicherungen) vergeben. 
  • Ein Verbraucherkredit hingegen ist ein Darlehen, das an Privatpersonen vergeben wird. Ein Verbraucherkredit wird von einer privaten Person bei einem Unternehmen als Darlehensgeber aufgenommen, in der Regel einer Bank. Für Verbraucherkredite gelten spezielle gesetzliche Regelungen, die den Verbraucher schützen sollen.

Die Laufzeit eines Kredits hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe des Kredits, der Bonität des Kreditnehmers und der Art des Kredits. In der Regel hat ein Baukredit eine längere Laufzeit als ein Verbraucherkredit, da es sich bei einem Baukredit um eine höhere Summe handelt und die Rückzahlung über einen längeren Zeitraum erfolgt.

Sicherheiten werden bei beiden Kreditarten verlangt, wobei bei einem Verbraucherkredit die Sicherheiten in der Regel geringer sind als bei einem Baukredit. Bei einem Baukredit dient die finanzierte Immobilie (z. B. Haus oder Wohnung) als Sicherheit.

Die Höhe der Zinsen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe des Kredits, der Laufzeit und der Bonität des Kreditnehmers. In der Regel sind die Zinsen bei einem Verbraucherkredit höher als bei einem Baukredit.

Kredite für transportable Tiny Houses

Für Tiny Houses als bewegliche Sachen bieten sich zunächst Ratenkredite von regionalen oder überregionalen Kreditinstituten an. Die EthikBank, die Bausparkasse Schwäbisch Hall und die PSD Bank haben zudem spezielle Kredite für Tiny Houses im Angebot. Es handelt sich dabei um Verbraucherkredite und keine Baukredite.

Es ist empfehlenswert, sich bei den jeweiligen Banken über die genauen Konditionen, Laufzeiten, Zinssätze und Bonitätsanforderungen der Tiny House Kredite zu informieren, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Kredite für Tiny Houses als Bauwerk (Bau- und Förderkredite)

Bei einem Tiny House als Bauwerk, das fest mit dem Erdboden verbunden ist, geht der Weg immer erst einmal zum Kreditberater der eigenen Hausbank. 

Hier können auch die Förderungen der KfW-Bank beantragt werden. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine deutsche Förderbank und eine der führenden Förderbanken der Welt. Die Förderung durch die KfW-Bank richtet sich nach dem Effizienzhaus-Standard. Je höher der Standard, desto zinsgünstiger ist die Förderung.

Für alle Gebäudestandards von EH70 bis EH40 bieten sich hier zunächst 2 Optionen an:

  1. Baukredit der Hausbank: Die aktuellen Bauzinsen liegen Stand Juni 2023 bei knapp 4 % und mehr, abhängig von der Zinsbindung. Für kurze Zinsbindungen (wie etwa 5 Jahre) verlangen die Banken meist einen etwas höheren Zinssatz als für längere (wie 10 Jahre)

  2. KfW-Wohneigentumsprogramm (124): Ab 3,76 % effektivem Jahreszins können hiermit max. 100.000 € an Förderkredit für Kosten des Baugrundstücks, Baukosten wie Material- und Arbeitskosten, Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer und die Kosten für Außenanlagen beantragt werden.

Ab einem Gebäudestandard von EH40 bieten sich weitere Optionen an KfW-Förderkrediten, als Alternative zum Baukredit oder dem KfW-Wohneigentumsprogramm:

  1. KfW – Wohneigentum für Familien (300): Förderkredit mit 0,01 – 1,15 % effektivem Jahreszins (je nach Laufzeit) für einen klimafreundlichen Neubau für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Voraussetzungen sind die Erfüllung des EH40 Standards, dass das Gebäude so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG) erfüllt werden und es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse (z.B. Holz) beheizt wird. Die max. Kreditsumme beträgt ohne eine Zertifizierung des Qualitätssiegel 140.000 € und mit QNG Zertifizierung 240.000 €.

oder

2. KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude für private Nutzung (297): Förderkredit mit 0,42 – 1,60 % effektivem Jahreszins (je nach Laufzeit) für einen klimafreundlichen Neubau zur privaten Nutzung. Voraussetzungen sind die Erfüllung des EH40 Standards, dass das Gebäude so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG) erfüllt werden und es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse (z.B. Holz) beheizt wird. Die max. Kreditsumme beträgt ohne eine Zertifizierung des Qualitätssiegel 100.000 € und mit QNG Zertifizierung 150.000 €.

Ergänzend zu allen Krediten kann noch ein zinsgünstiger Kredit (4,75 % effektivem Jahreszins) für die Anschaffung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien – KFW- Erneuerbare Energien – Standard (270) – beantragt werden.

Es ist empfehlenswert, sich über die genauen Konditionen, Laufzeiten, Zinssätze vorab bei ihrem Kreditberater beraten zu lassen. Da die Erreichung des EH40 Standards meist erhebliche Mehrkosten verursacht, ist im Einzelfall genau abzuwägen, ob die finanziellen Vorteile des zinsgünstigen KfW-Kredits, tatsächlich die höheren Kosten für den Bau und ggf. die QNG-Zertifizierung rechtfertigen.