Tiny House Kredit und Förderungen – Teil 1
Auch im Zusammenhang mit Tiny Houses geht es oft um Gebäudestandard, Effizienzhäuser, Gebäudeenergiestandards und KfW-Standards. Aber was ist das eigentlich, was steckt hinter diesen scheinbar wichtigen Schlagwörtern? IndiViva bringt Licht ins Dunkel.
Effizienzhaus als Gebäudestandard
Das Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude, der sich aus zwei Kriterien zusammensetzt:
- dem Gesamtenergiebedarf der Immobilie
- und der Qualität der Wärmedämmung der Gebäudehülle
Effizienzhäuser gibt es in verschiedenen Energiestandards, als Ausgangspunkt gelten die Vorgaben des GEG, mit denen für jedes Bauvorhaben ein sogenanntes Referenzhaus berechnet wird. Dieses Referenzhaus hat dieselbe Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung wie das zu erstellende Gebäude und zieht für jedes Bauteil (z. B. Wand, Fenster, Tür) Referenzwerte des GEG heran.
Die Standards reichen in der aktuellen GEG 2023 von Effizienzhaus 70 (EH70) bis Effizienzhaus 40 (EH40). Je niedriger der Wert, desto höher ist die Energieeffizienz des Gebäudes.
Standard nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft und löste die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.
Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude und legt Mindestanforderungen an den Primärenergiebedarf und den Transmissions-wärmeverlust von Gebäuden fest.
Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (Tiny Houses) reicht nach Vorgaben der GEG ein vereinfachter Nachweis nach Anlage 7 des GEG. Die Vorgaben der Anlage 7 entsprechen dem Effizienzhaus-Standard 70 (EH70). Das bedeutet, dass der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes maximal 70% des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes beträgt.
Ein Wohngebäude als Neubau, nach den Vorschriften des GEG 2023, hat den Effizienzhaus-Standard 55 (EH55). Das bedeutet, dass der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes maximal so hoch ist, wie 55% des Jahres-Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes.
Soll das Wohngebäude für energieeffizientes und nachhaltiges bauen gefördert werden, so unterliegt es dem Effizienzhaus-Standard 40 (EH40). Das bedeutet, neben einigen anderen gesonderten Anforderungen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes maximal so hoch ist, wie 40% des Jahres-Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes.